Pflegeversicherungsleistungen
Wir erbringen sämtliche Leistungen nach §36 SGB XI, sogenannte Sachleistungen, im Haushalt der Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1-5.
Wir unterstützen und übernehmen ganz bzw. teilweise:
- Morgen- und Abendtoilette
- Lagern und Betten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Ausscheiden
- Verabreichung von Sondenkost
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Wechseln und Waschen der Kleidung
- Begleitung bei Aktivitäten
- Einkaufen
- Betreuungsleistungen nach § 45, Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Beratungsbesuche nach § 37.3, Pflegegrade 1-5
- Verhinderungspflege nach § 39, bei Verhinderung der Pflegeperson
- Schwerstkrankenpflege
- und vieles andere mehr…