Ärztliche Verordnungen
Alle Leistungen nach §5 SGB V werden durch uns erbracht, wenn vom behandelnden Arzt eine Verordnung darüber vorliegt.
Dazu gehören:
- Blutzuckermessungen
- Blutdruckmessungen
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Richten und Verabreichen von Injektionen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
- Hilfestellung bei Inhalationen
- Versorgung von Drainagen
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Versorgung eines suprapubischen Katheters
- Versorgung einer Magensonde- PEG
- Absaugen der oberen Luftwege
- Blasenspülungen und - instillationen
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
- Dekubitusbehandlungen
- Dermatologische Bäder
- Verabreichung von Einläufen, Klistieren, Klysmen
- Versorgung eines Stomas
- Pflege zentraler Venenkatheter
- Wechsel und Pflege von Trachealkanülen
- Katheterisierung der Blase
- i.v. Infusionen
- spezielle Krankenbeobachtung
- Versorgung mit parenteraler Ernährung über Port